Gesundheitspolitik
vor grossen Herausforderungen
Das gesundheitspolitische Jahr 2025 war von zahlreichen Themen geprägt, welche für die Spitäler und Kliniken zentral für ihre Zukunft sind. H+ verteidigte die Interessen seiner Mitglieder konsequent und wird den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen.
Die nationale Gesundheitspolitik hat im Jahr 2025 verschiedene Themen intensiv diskutiert: Von der Ausgestaltung der Spitallandschaft der Zukunft über die Umsetzung der Pflegeinitiative bis hin zu Fragen betreffend die Teuerung oder Lockerung des Vertragszwangs.
H+ präsentiert Position zur Spitallandschaft der Zukunft
Am 27. November 2025 präsentierte H+ seine Position zur Zukunft der Spitallandschaft Schweiz, die auf einer von PwC Schweiz im Auftrag von H+ verfassten Studie basiert. Daraus hat H+ klare politische Forderungen abgeleitet:
- Eine nachhaltige Finanzierung, welche die nötigen Investitionen ermöglicht.
- Die konsequente Förderung der Ambulantisierung einschliesslich einer sachgerechten Abbildung der ambulanten Leistungen.
- Die Modernisierung der Versorgungsplanung und die Schaffung kantonsübergreifender Versorgungsräume.
H+ unterstützt somit eine Versorgungsplanung anhand der Bedürfnisse der Patient:innen statt anhand der Kantonsgrenzen. Diese Planung sollte auf funktionaler Vernetzung, Kooperationen und Allianzen und nicht auf Zwang beruhen. Auch eine subsidiäre Bundeskompetenz, die mit der überwiesenen Motion «Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten stärken» gefordert wird, lehnt H+ ab.
Zweite Etappe der Pflegeinitiative in Umsetzung
Mit der Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative sollen die Arbeitsbedingungen im Bereich der Pflege verbessert werden. H+ teilt dieses Ziel, lehnt aber das Bundesgesetz in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form klar ab. Dieses führt zu mehr Bürokratie, untergräbt die bisher gut funktionierende Sozialpartnerschaft und generiert für die Spitäler Mehrkosten, deren Finanzierung nicht geregelt wird. Entsprechend forderte H+ im Zuge der Beratungen der zuständigen Gesundheitskommission (SGK-N) eine Redimensionierung des Massnahmenkatalogs und eine Klärung der Finanzierung. Die Mehrheit der SGK-N folgte diesem Anliegen. Zur Finanzierung stimmte sie einem konkreten Umsetzungsvorschlag zu, den H+ gemeinsam mit Partnern erarbeitet hatte.
Teuerungsausgleich weiterhin zentral
Die Teuerung hat sich 2025 zwar abgeschwächt, sie bleibt aber für die Spitäler und Kliniken ein elementares Risiko. H+ setzt sich weiterhin für den vollen Teuerungsausgleich für zwei Jahre ein. Damit würde der seit langem bestehende Systemfehler korrigiert, dass für die Tariffindung jeweils auf zweijährige Daten abgestellt und die Teuerung nur für ein Jahr bzw. gar nicht gewährt wird. Die Indexierung der Tarife an die Preisentwicklung ist eine weitere Forderung, an welcher H+ festhält.
Lockerung des Vertragszwangs: Motion an Bundesrat überwiesen
Entgegen der Empfehlung von H+ hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat die Motion Hegglin angenommen, die eine Lockerung des Vertragszwangs im KVG verlangt. H+ warnte vergebens vor möglichen Nebenwirkungen wie einer verstärkten Risikoselektion durch die Krankenversicherer oder Schwächung der Rechtssicherheit, indem die Versorgungsplanung der Kantone unterlaufen wird.
Bei der Umsetzung der Motion wird H+ die Interessen der Spitäler weiter vertreten: Beispielsweise mit dem Ziel, dass die Lockerung des Vertragszwangs reziprok für Spitäler und Krankenversicherer gilt. Sie soll zudem nicht nur bei Über-, sondern auch bei Unterversorgung zum Tragen kommen, was den Spitälern mehr Verhandlungsmacht verleihen würde.
Weitere Kostendämpfungsmassnahmen beschlossen
Am 29. Januar 2025 präsentierte der Bundesrat seinen Verordnungsentwurf zum indirekten Gegenvorschlag der Kostenbremse-Initiative. Der Entwurf enthält eine Konkretisierung der Kosten- und Qualitätsziele, die jeweils für vier Jahre vom Bundesrat für alle Leistungen sowie nach Kostengruppen festgelegt werden sollen.
H+ fordert, den Verordnungsentwurf grundlegend zu überarbeiten. Der Bundesrat will in seinem Entwurf erneut Kostenziele für einzelne Gruppen von Leistungserbringern festlegen – das entspricht aber nicht dem Willen des Gesetzgebers. Unter dem Strich würde die Revision in dieser Form den Spitälern viel administrativen Mehraufwand bringen ohne jeglichen Mehrwert für das Gesamtsystem.
Agenda Grundversorgung
Die Vorsteherin des EDI hat Ende November 2024 die Agenda Grundversorgung lanciert. Diese hat das Ziel, dass alle Menschen in der Schweiz auch in Zukunft Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung von hoher Qualität haben. H+ hat sich – zusammen mit rund 50 anderen Organisationen aus dem Gesundheitswesen – aktiv an den Arbeiten zu einem Fachbericht engagiert, der Anfang Dezember 2025 der Vorsteherin des EDI übergeben wurde. H+ bedauert, dass trotz seiner intensiven Bemühungen, die bedeutende Rolle der Spitäler in und für die Grundversorgung im Fachbericht nicht entsprechend zum Ausdruck kommt. H+ wird die Anliegen der Spitäler und Kliniken in der Umsetzung der Agenda Grundversorgung erneut tatkräftig einbringen.
Weitere Geschäfte: Epidemiengesetz, Heilmittelgesetz
Das Parlament hat die Beratungen zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) und zur Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) aufgenommen. Zu beiden Geschäften fanden im Herbst 2025 Anhörungen statt, zu denen H+ eingeladen wurde.
Hinsichtlich der Revision des EpG bemängelt H+ insbesondere den fehlenden Einbezug der Spitäler und Kliniken sowie die Tatsache, dass die Vorlage keine Regelung der Finanzierung der Vorhalteleistungen und der neuen Pflichten für die Spitäler enthält. Bei der HMG-Revision begrüsst H+ zwar die Einführung einer Regelung für Arzneimittel für neuartige Therapien und die Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Jedoch sind eine kostendeckende Finanzierung der Mehrkosten sowie eine dreijährige Übergangsfrist ab Inkrafttreten der Revision vorzusehen.